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Gesetzicon Gesetzliche Auflagen – Hätten Sie’s gewusst?

 

Neue Abnahmepflichten!

Viele Krananlagen und Hebezeuge, die früher abnahmepflichtig waren, müssen seit Erscheinen der Arbeitsmittelverordnung einer Abnahmeprüfung gem. §7 nicht mehr unterzogen werden. Jedoch müssen sie nach jeder Aufstellung an einem neuen Einsatzort vor Verwendung gem. §10 AMVO überprüft werden.

Um diese Anordnung verständlicher und transparenter zu machen, finden Sie nachstehend einige Hintergrundinformationen:

In den Erläuterungen zur Arbeitsmittelverordnung findet sich beispielsweise folgender Hinweis:

Abnahmeprüfung § 7
Durch die Umsetzung der Arbeitsmittelrichtlinie 95/63/EG ist vor allem bei den Abnahmeprüfungen eine Änderung eingetreten, die im Zusammenhang mit den Inverkehrbringervorschriften (v. a. der MSV) bewirkt, dass nur für jene Arbeitsmittel eine Abnahmeprüfung verlangt werden kann, bei denen die Sicherheit von der Montage oder dem Einbau am Einsatzort abhängt (Beispiele: Turmdrehkräne, Brückenkräne in Werkshallen, Tore, automatische Türen, Fahrzeughebebühnen und Rolltreppen).

Das bedeutet: Für eine gebrauchsfertige Maschine wie beispielsweise einen einsatzfertigen Kran (Mobilkran, zerlegbarer Portalkran, etc.), darf gemäß EU-Richtlinien keine weitere länderspezifische (Produkt-) Prüfung verlangt werden. Durch die Ausstellung einer CE-Konformitätsbescheinigung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass sein Produkt den europäischen Vorschriften und damit einem einwandfreien sicherheitstechnischen Zustand entspricht.

AutokranDas bedeutet: Einsatzfertige Kräne und Hebezeuge dürfen durch die mitgelieferte Bescheinigung und das Anbringen des CE Zeichens ohne weitere (Produkt-) Prüfung EU-weit verwendet werden.




Müssen Kräne beziehungsweise kraftbetriebene Hebezeuge vor Verwendung nicht lediglich zusammengebaut werden (wie beispielsweise ein zerlegbarer, mobiler Portalkran), sondern wird auch eine Montage Krandurchgeführt, (Befestigung des Krans oder Hebezeuges an Gebäudeteilen, Aufbau eines Krans auf einem LKW, etc.) ist die Durchführung dieser Montagearbeiten nicht durch die Herstellerbescheinigung abgedeckt, da der Erzeuger die ordnungsgemäße Durchführung einer Montage (die er oft nicht selbst durchführt) nicht bereits vorab bestätigen kann. Für die Beurteilung ist hier nach wie vor eine Abnahmeprüfung gem. §7 AMVO durchzuführen.

Jedoch müssen Kräne, kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, Winden, Zuggeräte, Arbeitsmittel zum Heben von Personen beziehungsweise Arbeitskörben etc. nach jeder Aufstellung an einem neuen Einsatzort einer Prüfung gem. §10 AMVO unterzogen werden.
Bei dieser Prüfung muss vor der erstmaligen Verwendung am Einsatzort der ordnungsgemäße Zusammenbau und die sichere Aufstellung von einer fachkundigen Person überprüft werden. (Ausnahme siehe §10(4): Kräne mit Arbeitskörben auf Baustellen - ausgenommen Mobilkräne - müssen von Ziviltechnikern, Prüfanstalten beziehungsweise technischen Büros geprüft werden)

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Praxistpp-klein Der Hebetechnik Praxis-Tipp:



Rechtzeitig vorsorgen mit den „Wintercheck-Tipps“ für Ihre Hebezeuge, Lastaufnahme- und Anschlagmittel!

So wie Ihr Auto zu Beginn der kalten Jahreszeit „wintertauglich“ gemacht werden sollte, können Sie auch Ihre Hebezeuge, Lastaufnahme- und Anschlagmittel auf den Winter vorbereiten. Denn auch diese haben bei Kälteeinbruch ihre „Problemzonen“. Zwar spielen bei Hebevorgängen im Freien weniger die niedrigen Temperaturen eine Rolle - vielmehr setzen ihnen die Luftfeuchtigkeit und der Wechsel von Frost und Tauwetter zu.

Damit es im Frühjahr zu keinen unangenehmen Überraschungen in punkto möglichen teuren Reparaturen oder Instandsetzungskosten kommt, finden Sie hier unsere praktischen Wintercheck-Tipps:

  • Allgemein gilt für alle Arbeitsmittel: Achten Sie immer darauf, Ihre Arbeitsmittel nur in den zulässigen Temperaturbereichen einzusetzen. Viele Arbeitsmittel werden bei sinkender Außentemperatur zunehmend spröder und steifer. Informationen über zulässige Temperaturbereiche finden Sie in den jeweiligen Bedienungsanleitungen. Entsprechende Informationen über unsere Produkte finden Sie in unserem Katalog und auf unserer Homepage www.hebetechnik.at. Beratung für spezielle Bereiche erhalten Sie gerne von uns.
  • Hebezeuge: Beugen Sie Korrosion vor, indem Sie Ihre Hebezeugketten leicht einfetten! Schutz vor Korrosion an metallischen Gehäuseteilen mit Lackschäden bietet einfaches Nachlackieren. Achtung! Werden Hebevorgänge unter Null Grad Celsius durchgeführt, besteht die Gefahr, dass Bremseinheiten vereisen. Führen Sie daher immer einen Probehub – bitte mit äußerster Vorsicht! - vor dem eigentlichen Hub aus. Die Lagerung Ihrer Hebezeuge sollte immer an einem trockenen, frostfreien Ort erfolgen.
  • Lastaufnahmemittel: Auch bei Lastaufnahmemitteln können Sie Bolzen und bewegliche Elemente, wie beispielsweise Federn, durch leichtes Einfetten schützen. Achten Sie speziell beim Einsatz von Blechgreifern und Klemmen darauf, dass die Lasten eisfrei sind, um ein Abrutschen des Lastaufnahmemittels zu verhindern. Lagern Sie Ihre Lastaufnahmemittel an einem trockenen und frostfreien Ort.
  • Anschlagmittel: Kleinere Korrosionsstellen auf Seilen und Ketten können - damit keine gefährlichen Rostnarben entstehen - mit einer Drahtbürste entfernt werden. Unter der Voraussetzung, dass es nicht gerade friert, ist der Einsatz von feuchten oder nassen, textilen Anschlagmitteln möglich. Vorsicht bei Eisbildung auf und in textilen Anschlagmitteln! Dies führt zu einem erhöhten Abrieb und gefährdet die sichere Anwendung des Anschlagmittels. Lassen Sie nasse, textile Anschlagmittel vor der darauffolgenden Verwendung bei Raumtemperatur gut "lufttrocknen". (Verwenden Sie aber bitte keine Heizstrahler o. ä.!)
    Ihre Ketten, Seile und textilen Anschlagmittel sollten trocken, frostfrei und wenn möglich hängend (um gut trocknen zu können) gelagert werden.
  • Zurrmittel: Zurrketten oder Zurrseile sind winterlichen Einflüssen wie Nässe oder Eis verstärkt ausgesetzt. Einerseits lagert sich die Spree, die von den Fahrzeugen aufgewirbelt wird und mit Streusalzen versetzt sein kann, auf Zurrmitteln ab, andererseits werden Zurrmittel oft in Lagerboxen direkt am LKW gelagert. Sind Zurrmittel in einer Box ohne Luftaustausch mit einer Schicht Streusalzwasser gelagert, korrodieren diese sehr schnell. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Zurrmittel in regelmäßigen Abständen mit klarem Wasser abzuspülen, zu trocknen und in diesen Boxen einzulagern. Die Gewindestangen der Ratschlastspanner sollten immer leicht gefettet sein.

 

 

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Hebezeug Yale Stahlwinde nach DIN 7355



Tragfähigkeit 1,5 - 10 t
DIN Stahlwinden werden zum Abstützen, zum Unterbauen gehobener Lasten und für Montagearbeiten verwendet. Kurz und gut: sie eignen sich zum Heben von Lasten aller Art. Das Einsatzgebiet umfasst Wartung und Reparatur, Schiffbau, den Bausektor, sowie Landwirtschaft. Die Last wird entweder auf der Klaue oder dem Kopf der Stahlwinde aufgenommen. Zum Heben wird das Gehäuse durch den Einsatz der Handkurbel an der Zahnstange einfach und bequem nach oben bewegt. Das robuste Stahlblechgehäuse garantiert eine lange Lebensdauer der DIN Stahlwinde, selbst im Dauereinsatz.

Auch in Sachen Bedienerfreundlichkeit hat die Stahlwinde einiges zu bieten:

  • Die präzise gefertigten Getriebe mit optimaler Übersetzung sorgen für einen geringen Kraftaufwand und besseren Ablauf.
  • Alle Teile sind genormt, ein Austausch ist schnell und problemlos.
  • Die Lastdruckbremse hält die Last in jeder Lage sicher. Der axiale Bremsdruck wird von der Last selbst hervorgerufen, ist daher proportional zur Größe der Belastung.
  • Die selbsthemmende Sicherheitskurbel wirkt als Rückschlagsicherung, der umlegbare Griff schafft Bewegungsspielraum und vermindert das Verletzungsrisiko.
  • Die große Bodenplatte garantiert einen sicheren Stand.


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